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Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruchsprüfung


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen der elektronischen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen.


Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Ihre Daten dürfen dann nicht mehr verarbeitet werden, es sei denn, die jeweilige Stelle kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen. Daher müssen Sie Ihren Widerspruch grundsätzlich begründen und die Gründe müssen sich aus Ihrer Person ergeben.

Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:

  • OnlineDaten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
  • Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
  • Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
  • Grundbucheinträge
  • Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten
  • Zeugnisse
  • allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
  • physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut, Haar- oder Augenfarbe, Größe

Das Recht auf Widerspruch der Verarbeitung können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.

Den Widerspruch der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt bei der entsprechenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle anfordern.

Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde.

Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal "service.bund.de – Service Online".

Kurztext

  • Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruchsprüfung
  • EU-Bürgerinnen und -Bürger können Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten einlegen
  • Widerspruch muss in der Regel begründet werden, außer bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für Direktwerbung
  • Widerspruch kann formlos schriftlich oder online beantragt werden
  • Widerspruch ist kostenfrei
  • Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
  • zuständig: zuständige Behörde

 

Wenn Sie persönlich vorsprechen, wird eine sofortige Erledigung oft nicht möglich sein. Auch wenn Sie anrufen, kann man Sie meist nicht sicher identifizieren. Daher sollten Sie den Widerspruch online oder per Post einreichen.

Widerspruch online einreichen:

  • Rufen Sie den OnlineAntrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
  • Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via EMail.

Widerspruch schriftlich einreichen:

  • Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
  • Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.

Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.

Voraussetzungen

Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen,

  • wenn Sie begründen können, dass Ihre besondere persönliche Situation dies erfordert.

Sie können gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten keinen Widerspruch einlegen, wenn

  • ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihre Interessen als betroffene Person überwiegt oder
  • es eine Rechtsvorschrift gibt, die zur Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtet oder

die Datenverarbeitung im Kontext von Forschung, Wissenschaft oder Statistik steht und Ihr Widerspruch dies unmöglich machen oder zumindest ernsthaft beeinträchtigen würde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

kostenfrei

 

  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Alternativ: Kopie Ihres Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung

 

Artikel 21 Absatz 1 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Rechtsbehelf

Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 

Ansprechpartner

Behördenverzeichnis auf dem Portal „service.bund.de – Service Online“




Web: www.service.bund.de/Content/DE/Behoerden/Suche/Formular.html


Der Bürgermeister

Thorsten Schulz
Aublick 20
24794 Bünsdorf

T: 0171 5344643

Postanschrift

Gemeinde Bünsdorf
Der Bürgermeister
c/o Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8                
24361 Groß Wittensee

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