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Der Bundesagentur für Arbeit die Entsendung von ausländischen Arbeitskräften nach Deutschland im Rahmen von Werklieferungsverträgen melden


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie als ausländische Firma im Rahmen von Werklieferungsverträgen für kurze Zeit ausländische Arbeitskräfte für Montage- und Demontagearbeiten nach Deutschland entsendet n möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorab der Bundesagentur für Arbeit melden.


Sie haben im Ausland Maschinen, Anlagen oder EDV-Programme entwickelt oder hergestellt und nach Deutschland verkauft und möchten sie in Deutschland von Ihren Beschäftigten aufbauen oder warten lassen – oder ihre Beschäftigten sollen die Käufer in deren Nutzung einweisen.

Oder Sie möchten gebrauchte Anlagen, die Sie in Deutschland gekauft haben, von im Ausland Beschäftigten demontieren und im Ausland wieder aufbauen lassen.

In beiden Fällen benötigen Ihre Beschäftigten grundsätzlich einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland.

Dafür ist es notwendig, dass Sie als ausländische Firma der Bundesagentur für Arbeit die Entsendung der Arbeitskräfte anmelden, bevor die Beschäftigung aufgenommen wird und für Ihre Beschäftigten einen Aufenthaltstitel bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.

Kurztext

  • Anzeige Ausländerbeschäftigung bis 90 Tage im Rahmen von Werklieferungsverträgen Bestätigung
  • Ausländische Arbeitgeber müssen die Entsendung von Beschäftigten aus Drittstaaten (Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes) nach Deutschland melden
  • Mögliche Gründe der Entsendung:
    • Montage, Wartung oder Reparatur von aus dem Herkunftsstaat gelieferten und hergestellten Maschinen, Anlagen und EDV-Programmen zu gewerblichen Zwecken sowie die Einweisung in die Bedienung dieser Maschinen, Anlagen und EDV-Programme;
    • Demontage von in Deutschland erworbener, gebrauchter Anlagen, die im Sitzstaat des Arbeitgebers wiederaufgebaut werden sollen.
  • Anzeige muss vor Tätigkeitsbeginn bei der Bundesagentur für Arbeit eingehen
  • Voraussetzung: pro Arbeitskraft maximal 90 Tage Aufenthalt innerhalb von 12 Monaten in Deutschland
  • Zuständig: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

 

Wenn Sie ausländische Arbeitskräfte kurzzeitig für Montage- oder Demontagearbeiten nach Deutschland entsenden möchten, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Laden Sie den Vordruck „Anzeige über die Montage/Demontage maschineller Anlagen“ auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunter und füllen Sie ihn aus.
  • Schicken Sie die Anzeige gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (Team 242). Achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen, sodass Ihre Anzeige zügig bearbeitet werden kann.
  • Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung prüft Ihre Anzeige und schickt Ihnen eine schriftliche Eingangsbestätigung zu.

Voraussetzungen

Sie müssen die Entsendung ausländischer Beschäftigter im Rahmen eines Werkliefervertrages der Bundesagentur für Arbeit vorab melden, wenn Ihre Beschäftigten nach Deutschland kommen, um

  • beim Arbeitgeber bestellte Maschinen, Anlagen und EDV-Programme aufzustellen, zu montieren, einzurichten, zu warten oder zu reparieren, oder
  • in die Bedienung dieser Maschinen, Anlagen und Programme einzuweisen, oder
  • gebrauchte Anlagen zu demontieren und im Ausland wiederaufzubauen.

Nicht anmelden müssen Sie die Entsendung Ihrer Beschäftigten um

  • erworbene Maschinen, Anlagen und sonstige Sachen abzunehmen oder in ihre Bedienung eingewiesen zu werden,
  • Messestände Ihres Unternehmens auf- und abzubauen und zu betreuen oder
  • Messestände für ein ausländisches Unternehmen aus dem Sitzstaat Ihres Unternehmens auf- und abzubauen und zu betreuen oder
  • im Rahmen von Exportlieferungs- und Lizenzverträgen einen Betriebslehrgang zu absolvieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Entsendung mindestens 10 Tage bevor die ausländischen Arbeitskräfte ihre Arbeit aufnehmen sollen anmelden.

Beachten Sie hierbei auch, dass bei Staaten, deren Staatsbürger nicht visafrei nach Deutschland einreisen dürfen, ein Visum erforderlich ist. Dafür müssen Sie die von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung bestätigte Anzeige bei der deutschen Auslandsvertretung vorlegen.

 

  • Anzeige über die Montage/Demontage maschineller Anlagen/EDV-Programme
  • Montage-, Demontage-, Liefer- oder Kaufvertrag der Anlage, Maschine oder Software
  • Leistungs-/Tätigkeitsbeschreibung mit genauen Angaben zur Art und Ausgestaltung der Maschine, Anlage oder des EDV-Programms
  • Bei Demontagen: Bestätigung und Angaben zum Ort des Wiederaufbaus
  • Liste mit den Namen aller eingesetzten Beschäftigten
  • gegebenenfalls Vollmacht

 

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Hinweis: Für Entsendungen über 90 Tagen bis zu 3 Jahren ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

 

Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), Team 241/242

Nordbahnhofstraße 30-34
70191
Tel: +49 228 50208-2424  
E-Mail: zav.amz-stuttgart-241[at]arbeitsagentur.de
Web: www.arbeitsagentur.de


Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr


Der Bürgermeister

Thorsten Schulz
Aublick 20
24794 Bünsdorf

T: 0171 5344643

Postanschrift

Gemeinde Bünsdorf
Der Bürgermeister
c/o Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8                
24361 Groß Wittensee

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