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Das gewerbliche Betreiben von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder das gewerbliche Angebot von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten melden


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie betreiben gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder erbringen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste? Dann müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden.


Wenn Sie gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz betreiben und/oder öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Meldepflichtig sind die Aufnahme, Änderungen und das Beenden der Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma, wie beispielsweise Name, Adresse oder Rechtsform.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen. Es enthält die Namen und Anschriften der Unternehmen sowie eine Kurzbeschreibung.

Durch die Meldepflicht erhält die Bundesnetzagentur einen Überblick über den Gesamtmarkt der Telekommunikation. Das hilft ihr den Wettbewerb zu beurteilen und gegebenenfalls regulierend in die Märkte eingreifen zu können.

Kurztext

  • Meldung aufgrund des gewerblichen Betriebs öffentlicher Telekommunikationsnetze oder der gewerblichen Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste Entgegennahme
  • Meldepflichtig bei Bundesnetzagentur ist
    • das Betreiben öffentlicher Telekommunikationsnetze
    • das Erbringen öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste
  • zu melden sind
    • Aufnahme,
    • Änderung und
    • Beenden der Tätigkeiten sowie
    • Änderungen der Firma, beispielsweise Name, Rechtsform oder Anschrift
  • Meldung ist online, per E-Mail oder per Post möglich
  • Meldung ist kostenfrei
  • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen.
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)

 

Sie können die Aufnahme, die Änderung oder das Beenden Ihrer Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesnetzagentur melden.

Online-Meldung:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn online ab.

Meldung per E-Mail oder per Post:

  • Rufen Sie das Meldeformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
  • Füllen Sie das Formular aus, drucken es aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Alternativ können Sie das Formular einscannen und per E-Mail an die Bundesnetzagentur senden.

Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Meldung und meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Angaben bei Ihnen.

Sie erhalten eine Bestätigung.

Voraussetzungen

  • Sie betreiben gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder
  • Sie erbringen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Meldeformular
  • gegebenenfalls Vollmacht

 

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

 

Ansprechpartner

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 215

Canisiusstraße 21
55122

E-Mail: Meldepflicht[at]BNetzA.de


Öffnungszeiten:

Servicezeiten
Montag 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 15:00 Uhr


Der Bürgermeister

Thorsten Schulz
Aublick 20
24794 Bünsdorf

T: 0171 5344643

Postanschrift

Gemeinde Bünsdorf
Der Bürgermeister
c/o Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8                
24361 Groß Wittensee

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