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Änderungen bezüglich eines zugelassenen Luftfahrzeugs mitteilen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie bestimmte Änderungen vornehmen, die ein zugelassenes Luftfahrzeug betreffen, müssen Sie diese dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mitteilen.


Als Eigentümerin oder Eigentümer sowie als Halterin oder Halter eines zugelassenen Luftfahrzeuges müssen Sie Änderungen, die das Luftfahrzeug betreffen, dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.

Folgende Änderungen müssen Sie dem LBA melden:

  • nur durch Eigentümerinnen oder Eigentümer zu melden:
    • Eigentumswechsel
    • Änderung der Rechtsform oder des Namens
    • Anschriftenwechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers
  • Anschriftenwechsel der Halterin oder des Halters
  • Wechsel der Halterin oder des Halters
  • Standortänderung
  • Änderungen am Luftfahrzeug einschließlich technischer Mängel und Änderungen der Haftpflichtversicherung
  • Änderung der Anteilsverteilung

In einigen Fällen müssen Sie die Originalunterlagen postalisch an das LBA schicken:

  • alter Eintragungsschein (bei Eigentumswechsel, Änderung der Rechtsform oder des Namens, Anschriftenwechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers)
  • altes Lufttüchtigkeitszeugnis (bei Änderungen, die die Neuausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses erfordern)

Unter diesen Voraussetzungen müssen Sie die Registrierung oder Änderung der Registrierung eines ELT-Notsender-Codes beantragen:

  • Änderungen am Luftfahrzeug (Farbe und Markierung)
  • Standortänderungen
  • Wechsel der Halterin oder des Halters
  • Anschriftenänderung der Halterin oder des Halters
  • Anschriftenänderung der Eigentümerin oder des Eigentümers

Wenn Sie bereits ein Lärmschutzzeugnis haben und sich die Lärmwerte des Luftfahrzeugs geändert haben, müssen Sie ein neues Lärmschutzzeugnis beantragen.

Das LBA stellt Ihnen unter Umständen einen neuen beziehungsweise geänderten Eintragungsschein sowie gegebenenfalls ein neues Lufttüchtigkeitszeugnis aus.

Kurztext

  • Änderungen beim Luftfahrzeug Bearbeitung
  • Änderungen am Luftfahrzeug müssen dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mitgeteilt werden
  • Pflicht zur Mitteilung der Änderung betrifft folgende Angaben:
    • Eigentumswechsel
    • Änderung der Rechtsform oder des Namens
    • Anschriftenwechsel (Eigentümerin oder Eigentümer und Halterin oder Halter)
    • Halterwechsel
    • Standortänderung
    • Änderungen am Luftfahrzeug (auch Änderung der Haftpflichtversicherung oder technische Mängel)
    • Änderung der Anteilsverteilung handeln
    • Wenn am Luftfahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die sich auf Einträge im Lufttüchtigkeitszeugnis beziehen, wird ein neues Lufttüchtigkeitszeugnis ausgestellt
  • Mitteilung einer Änderung ist kostenlos
  • Neuausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses oder die Eintragung in die Luftfahrzeugrolle sind kostenpflichtig
  • bei bestimmten Änderungen nötig:
    • Beantragung eines neuen Lärmschutzzeugnisses
    • Änderung der Registrierung des ELT-Notsender-Codes
  • bestimmte Änderungen können nur von Eigentümerinnen oder Eigentümern mitgeteilt werden
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

 

Um eine Änderung oder mehrere Änderungen zu melden, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Nach der Eingabe der Informationen und dem Hochladen der erforderlichen Unterlagen werden Sie darauf hingewiesen, in bestimmten Fällen erforderliche Unterlagen im Original per Post an das Luftfahrt-Bundesamt zu versenden.
    • Bei einem Eigentumswechsel, einer Änderung der Rechtsform oder des Namens oder einem Anschriftenwechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers senden Sie den alten Eintragungsschein nach Absenden des Antrags postalisch an das Luftfahrt-Bundesamt.
    • Bei Änderungen, die die Neuausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses erfordern, senden Sie das alte Lufttüchtigkeitszeugnis nach Absenden des Antrags postalisch an das Luftfahrt-Bundesamt.
    • Bei einem Halterwechsel muss von Ihrer Versicherung oder von Ihrem Versicherungsbroker eine Versicherungsbestätigung an das LBA weitergeleitet werden.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft Ihren Antrag.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch das LBA erhalten Sie einen Bescheid und Gebührenbescheid und gegebenenfalls ein neues Lufttüchtigkeitszeugnis sowie gegebenenfalls einen neuen beziehungsweise geänderten Eintragungsschein im Original per Post.

Antrag per Post, Fax oder E-Mail:

  • Rufen Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie das Formular aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.

Voraussetzungen

Änderungen, die ein zugelassenes Luftfahrtzeug betreffen, müssen dem LBA gemeldet werden.

Entsprechende Änderungen können Sie melden

  • als Eigentümerin und Eigentümer des Luftfahrzeugs
  • sowie gegebenenfalls als Halterin oder Halter des Luftfahrzeugs
  • oder als deren vertretungsberechtige Person.

Bei einem Eigentumswechsel ist zu beachten, wer als Eigentümerin oder Eigentümer in die Luftfahrzeugrolle eingetragen werden darf. Eigentümerinnen oder Eigentümer können sein:

  • natürliche Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder der Staatsbürgerschaft eines Staates, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet,
  • juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im Inland, bei denen der überwiegende Teil des Vermögens oder Kapitals sowie die tatsächliche Kontrolle darüber deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats zusteht und die Mehrheit der Vertretungsberechtigten oder persönlich haftenden Personen deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind. Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten werden den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt werden.
  • natürliche oder juristische Personen aus einem Drittstaat, soweit ein Halterschaftsvertrag mit einer Staatsbürgerin beziehungsweise einem Staatsbürger oder einer juristischen Person der EU für mindestens 6 Monate vorliegt.

Bei einem Halterwechsel ist zu beachten, wer als Halterin oder Halter in die Luftfahrzeugrolle eingetragen ist. Halterinnen oder Halter können sein:

  • natürliche Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder natürliche Personen aus einem Staat, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet,

juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im Inland, bei denen der überwiegende Teil des Vermögens oder Kapitals sowie die tatsächliche Kontrolle darüber deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats zusteht und die Mehrheit der Vertretungsberechtigten oder persönlich haftenden Personen deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

Für die Mitteilung der Änderung fallen keine Gebühren an.

 

für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:

  • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR):

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)

für Eigentümergemeinschaften:

  • Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer

für Haltergemeinschaften:

  • Zustimmung der Halterinnen und Halter

bei einem Eigentumswechsel:

  • Eigentumsnachweis
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eigentümerinnen und Eigentümer (für Eigentümergemeinschaften)
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein (für Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer)
  • Handelsregisterauszug und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs in die englische oder deutsche Sprache (für Firmen)
  • von den vertretungsberechtigten Organen der Gesellschaft unterschriebene Erklärung (für Firmen)
  • Vereinsregisterauszug gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung des Vereinsreiterauszug in die englische oder deutsche Sprache (für rechtsfähige Vereine)
  • Gesellschaftervertrag (für GbR mit kleingewerblicher Tätigkeit)
  • Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter (für GbR mit kleingewerblicher Tätigkeit)

bei einem Halterwechsel:

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Halterin oder des Halters beziehungsweise der Halterinnen und Halter bei Haltergemeinschaften

bei Halterwechsel oder Adressänderung von Haltergemeinschaften oder von Halterinnen und Haltern, wenn die Eigentümerinnen oder Eigentümer nicht die Halterinnen oder Haltersind oder der Antrag in Vertretung für die Eigentümerinnen oder Eigentümer gestellt wird:

  • Erklärung der Halterin oder des Halters beziehungsweise der Halterinnen und Halter zum Datenschutz

bei Änderungen am Luftfahrzeug (einschließlich technischer Mängel und Änderungen der Haftpflichtversicherung):

  • Nachweis beziehungsweise Nachweise zu Änderungen am Luftfahrzeug

im Original erforderliche Unterlagen, die an das Luftfahrt-Bundesamt zu senden sind:

  • alter Eintragungsschein (bei Eigentumswechsel, Änderung der Rechtsform oder des Namens, Anschriftenwechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers)
  • altes Lufttüchtigkeitszeugnis (bei Änderungen, die die Neuausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses erfordern)
  • von Ihrer Versicherung oder von Ihrem Versicherungsbroker an das Luftfahrt-Bundesamt weitergeleitete Versicherungsbestätigung (bei Halterwechsel)

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

 

§ 11 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

§ 64 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

 

Sollte aufgrund der gemeldeten Änderungen die Beantragung einer neuen Zuteilungsurkunde erforderlich werden, ist diese bei der Bundesnetzagentur zu beantragen.

 

Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel: +49 531 2355-0   |   Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle[at]lba.de
Web: www.lba.de


Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel: +49 531 2355-5480   |   Fax: +49 531 2355-5498
E-Mail: RefT4[at]lba.de
Web: www.lba.de/DE/Technik/Verkehrszulassung/Verkehrszulassung_node.html


Öffnungszeiten:

Telefonzeiten:
Montag: 10:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 10:00 bis 12:00 UhrDie Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Der Bürgermeister

Thorsten Schulz
Aublick 20
24794 Bünsdorf

T: 0171 5344643

Postanschrift

Gemeinde Bünsdorf
Der Bürgermeister
c/o Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8                
24361 Groß Wittensee

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