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Änderung des Geschlechtseintrages


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn bei Ihnen eine biologisch bedingte Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt, und diese durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt ist, können Sie beim Standesamt den Geschlechtseintrag in Ihrem Geburtenregister und Ihre Vornamen ändern.  


Wenn bei Ihnen eine biologisch bedingte Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt, und diese durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt ist, können Sie beim Standesamt den Geschlechtseintrag in Ihrem Geburtenregister und Ihre Vornamen ändern.

Ihnen stehen dann die Möglichkeiten offen, den Geschlechtseintrag männlich, weiblich oder divers zu wählen beziehungsweise den Geschlechtseintrag im Register offen zu lassen.

 

Folgendes müssen Sie beachten:

  • Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen kann nur für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte durchgeführt werden.
  • Es ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die eine Variante der Geschlechtsentwicklung aus biologischen Gründen (Intersexualität) bestätigt; d.h. dass Sie biologisch weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können.
  • Die ärztliche Bescheinigung kann durch eine eidesstattliche Versicherung der betroffenen Person ersetzt werden, wenn sie über keine ärztliche Bescheinigung einer erfolgten medizinischen Behandlung verfügen und wenn aufgrund der Behandlung das Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung nicht mehr oder nur durch eine unzumutbare Untersuchung nachgewiesen werden kann.
  • Für eine geschäftsunfähige Person und ein Kind unter 14 Jahren kann der Antrag nur vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden; eine beschränkt geschäftsfähige Person benötigt die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
  • Für Personen mit transsexueller Prägung steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung. Die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag bei diesem Personenkreis richtet sich nach dem Transsexuellengesetz.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt)

 

30 Euro für die Änderung des Registereintrags

15 Euro für eine neue Urkunde

 

  • Pass oder Personalausweis
  • Ärztliche Bescheinigung
  • gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung
  • Geburtsurkunde

 

§§ 22 Absatz 3 und 45b Personenstandsgesetz

 

Ansprechpartner

Amt Hüttener Berge

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0   |   Fax: +49 4356 9949-7000
E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.de
Web: www.amt-huettener-berge.de


Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro)
Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)

Frau Martina HagenIcon Vcard

ST I - Standesamt
Amtsdirektor - Leitung

Tel: +49 4356 9949-122   |   Fax: +49 4356 9949-7000
E-Mail: hagen[at]amt-huettener-berge.de
Etage: EG   |   Zimmer: 01  


Der Bürgermeister

Thorsten Schulz
Aublick 20
24794 Bünsdorf

T: 0171 5344643

Postanschrift

Gemeinde Bünsdorf
Der Bürgermeister
c/o Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8                
24361 Groß Wittensee

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