Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
Wenn Sie Ihre Fischereirechte nutzen, sind Sie verpflichtet, einen Hegeplan aufzustellen.
Sind Sie Inhaber einer Fischereiberechtigung und nutzen diese an einem offenen Gewässer, müssen Sie einen Hegeplan für den Fischbestand und die Gewässerfauna und -flora aufstellen. Sie beschreiben dort den Fischereiaufwand, Ihre Fänge und Ihre Besatz- und Hegemaßnahmen. Diesen Hegeplan lassen Sie von der oberen Fischereibehörde genehmigen.
Kurztext
- Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
- Hegeplan für den Fischbestand sowie für die Gewässerfauna und -flora
- Gemeinsame Hegepläne unter Inhabern benachbarter Fischereirechte möglich
- Zuständig: obere Fischereibehörde
Obere Fischereibehörde beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)
- Sie erstellen einen Hegeplan, aus dem folgendes hervorgeht:
- Fischereiaufwand
- Fänge
- Besatz- und sonstige Hegemaßnahmen
- Bei der oberen Fischereibehörde beantragen Sie mit dem vorgesehenen Formular eine Genehmigung für diesen Hegeplan.
- Die Behörde prüft, ob Ihr Hegeplan zur Beschaffenheit des Gewässers und dem dortigen Fischbestand passt und im Einklang mit dem aktuellen Fischereirecht steht.
- Im Falle von Unstimmigkeiten werden diese mit Ihnen zusammen geklärt.
- Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie per Bescheid.
Voraussetzungen
- Ausübung der Fischereirechte
- Offenes Gewässer
- Antragsformular
- Übersichtskarte des Gewässers mit den Grenzen des Fischereirechts
- Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Genehmigung zur Einfuhr von Tieren und Waren aus anderen EU-Staaten beantragen
- Gewerbe freiberuflich: Auskunft
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
- Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 704-0
|
Fax:
+49 4347 704-116
E-Mail:
Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
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