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Wer eine Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle für bestimmte Bauprodukte / Bauarten betreiben will, benötigt eine behördliche Anerkennung.

Einer Prüfung, Zertifizierung und/oder Überwachung unterzogen werden müssen

  • Bauprodukte, deren Herstellung/Anwendung beziehungsweise
  • Bauarten, deren Ausführung

außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert.

Wenn Sie eine solche Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle betreiben wollen, bedürfen Sie der behördlichen Anerkennung.

Die Anerkennung kann erfolgen, wenn die Stelle oder die bei ihr Beschäftigten nach ihrer Ausbildung, Fachkenntnis, persönlichen Zuverlässigkeit, ihrer Unparteilichkeit und ihren Leistungen die Gewähr dafür bieten, dass diese Aufgaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend wahrgenommen werden.

 

An das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin.

 


Ansprechpartner

Kolonnenstraße 30 L 10829 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 78730-0Web: www.dibt.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Der Bürgermeister

Thorsten Schulz
Aublick 20
24794 Bünsdorf

T: 0171 5344643

Postanschrift

Gemeinde Bünsdorf
Der Bürgermeister
c/o Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8                
24361 Groß Wittensee

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