De BünsdörperBildergalerie
Bild von Thorsten Schulz

Wer Wirbeltiere zu Versuchszecken aus Drittländern einführen möchte, benötigt eine Genehmigung.

Wenn Sie Wirbeltiere

  • zur Verwendung als Versuchstiere,
  • zum vollständigen oder teilweisen Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen,
  • für Eingriffe oder Behandlungen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung,
  • für Eingriffe oder Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen oder
  • zum Töten zu wissenschaftlichen Zwecken

aus Drittländern einführen wollen, bedürfen Sie der Genehmigung durch die zuständige Behörde.

Die Tiere müssen für Versuchszwecke gezüchtet worden sein. Ausnahmen gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 7 Tierschutzgesetz gelten für bestimmte Nutztiere und Fische und für den Fall, dass die Verwendung nicht speziell gezüchteter Tiere erforderlich ist.

 

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

 

Es werden Gebühren zwischen 26,00 und 511,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Der Bürgermeister

Thorsten Schulz
Aublick 20
24794 Bünsdorf

T: 0171 5344643

Postanschrift

Gemeinde Bünsdorf
Der Bürgermeister
c/o Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8                
24361 Groß Wittensee

Bürgerportal

Kommunale Services einfach online nutzen
Hier gelangen Sie ganz einfach zu unserem neuen Bürgerportal »

Was erledige ich wo? Grillplatz Tagungsraum Newsletter Kontakt Geschützter Bereich