De BünsdörperBildergalerie
Bild von Thorsten Schulz

erlassen am: 02.12.2024 | i.d.F.v.: 09.12.2024 | gültig ab: 01.01.2025 | Bekanntmachung am: 09.12.2024

Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Bünsdorf vom 02.12.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

  1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.244.400,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.310.600,00 Euro
einem Jahresfehlbetrag von ​- 66.200,00 Euro

und

  1. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.182.100,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.130.600,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 139.300,00 Euro

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 Euro
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 Euro
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,15 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 %
2. Gewerbesteuer 330 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 GO oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 4.000,00 Euro. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.




Anlagen

Zurück zur Auswahl
Was erledige ich wo? Grillplatz Tagungsraum Newsletter Kontakt Geschützter Bereich