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erlassen am: 08.12.2025 | i.d.F.v.: 09.12.2025 | gültig ab: 09.12.2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Bünsdorf vom 08.12.2025 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans einschl. der Nachträge
erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1. im Ergebnisplan
der Gesamtbetrag der Erträge ​- 18.100,00 EUR 1.244.400,00 EUR 1.226.300,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen ​- 73.700,00 EUR 1.310.600,00 EUR 1.236.900,00 EUR
der Jahresfehlbetrag ​- 55.600,00 EUR 66.200,00 EUR 10.600,00 EUR
der Jahresüberschuss
2. im Finanzplan
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ​- 18.100,00 EUR 1.182.100,00 EUR 1.164.000,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ​- 73.700,00 EUR 1.130.600,00 EUR 1.056.900,00 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 318.500,00 EUR ​- 0,00 EUR 318.500,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 341.100,00 EUR ​- 139.300,00 EUR 480.400,00 EUR

§ 2

- unverändert -


§ 3

- unverändert -


§ 4

- unverändert -


Bünsdorf, 09.12.2025

Thorsten Schulz

Bürgermeister


Anlagen

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