Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ordnet aufgrund der aktuellen Geflügelpestlage eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren an.
Die Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum 17.11.2025 in Kraft.
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ordnet aufgrund der aktuellen Geflügelpestlage eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren an.
Die Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum 17.11.2025 in Kraft.