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Geflügelpestlage | Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ordnet aufgrund der aktuellen Geflügelpestlage eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren an. 
Die Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum 17.11.2025 in Kraft.

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