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Haushaltssatzung der Gemeinde Bünsdorf für das Haushaltsjahr 2022

erlassen am: 29.11.2021 | i.d.F.v.: 29.11.2021 | gültig ab: 01.01.2022


Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Bünsdorf vom 29.11.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

  1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.120.500,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.081.300,00 Euro
einem Jahresfehlbetrag von 39.200,00 Euro

und

  1. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.064.800,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 939.400,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 297.700,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 451.500,00 Euro

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 283.700,00 Euro
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 746.000,00 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 Euro
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,12 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 290 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 320 %
2. Gewerbesteuer 320 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 GO oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 2.000,00 Euro. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.