Haushaltssatzung der Gemeinde Bünsdorf für das Haushaltsjahr 2019
Haushaltssatzung der Gemeinde Bünsdorf für das Haushaltsjahr 2019
erlassen am: 03.12.2018 | i.d.F.v.: 05.12.2018 | gültig ab: 01.01.2019
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Bünsdorf vom 03.12.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 969.000,00 Euro |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 974.800,00 Euro |
einem Jahresfehlbetrag von | 5.800,00 Euro |
und
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 931.200,00 Euro |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 849.900,00 Euro |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 Euro |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf | 13.900,00 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0,00 Euro |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0,00 Euro |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0,00 Euro |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 1,12 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 290 % | |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 290 % | |
2. | Gewerbesteuer | 320 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 GO oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 2.000,00 Euro. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.