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Nach § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Belange durch Satzungen zu regeln. Die Hauptsatzung ist eine Pflichtsatzung.
Für die Gemeinde Bünsdorf gibt es momentan für die Bereiche
- Allgemeine Verwaltung
- Finanzen/Haushalt
- Ver- und Entsorgung
- Sicherheit und Ordnung
- Öffentliche Einrichtungen
entsprechende Satzungen.

Ortsrecht-Satzungen
